Neue Corona-Verordnung ab Februar

Schritt zur Normalität

Heute erreichte uns ein Schreiben aus dem Schulministerium, welches die für den Schulbetrieb relevanten Verordnungen nach dem 31. Januar 2023 umschreibt und wir im Folgenden auf die wesentlichen Punkte gekürzt und verständlich zusammengefasst haben.

 

  • Die monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt.
  • In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
  • Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Positiv getestete Personen wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
  • Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
  • Die Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken