Inklusion / Gemeinsamer Unterricht

Von der Integration zur Inklusion - gemeinsam auf dem Weg -

sonderpädagogische Förderung an der Grundschule Engelbertstraße

Das Grundrecht behinderter Kinder auf eine inklusive Bildung und Erziehung bedeutet für unsere Grundschule, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, ihren individuellen Fähigkeiten und Lernvoraussetzungen entsprechend, mit anderen Kindern gemeinsam in ihrer wohnortnahen Schule lernen können. Dabei handelt es sich nicht um ein „Gutmenschentum“, sondern um ein Menschenrecht.

An der Grundschule Engelbertstraße verfolgen die Lehrkräfte bestimmte Leitgedanken, die für das Gemeinsame Lernen im Besonderen Berücksichtigung finden:

  • Jedes Kind ist an unserer Schule willkommen.
  • Jedes Kind ist eine eigenständige Persönlichkeit mit einer eigenen, individuellen  Lebenswirklichkeit.
  • Jedes Kind hat das Recht auf eine Schule, in der es bestmöglich, seinen Fähigkeiten, Begabungen und Lernvoraussetzungen entsprechend, lernen kann.
  • Jedes Kind hat das Recht auf eine wohnortnahe Schule, damit es sich in seinem Lebensumfeld eingliedern kann.
  • Gemeinsames Lernen bedeutet ein Grundrecht von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
  • An unserer Schule existiert eine Kultur des Behaltens und nicht des Ausgliederns von Kindern.
  • Das Gemeinsame Lernen trägt dazu bei, allen Kindern zu vermitteln, dass jedem in unserer Gesellschaft, die gleiche Akzeptanz und Toleranz entgegengebracht werden muss. In einer Gemeinschaft hat jeder Mensch seine individuellen Stärken und Schwächen.
  • Bei auftretenden Schwierigkeiten erkennen wir unsere Grenzen bezüglich unserer Kompetenzen an und wenden uns an professionelle, außerschulische Kooperationspartner.
  • Wir setzen uns für die fortlaufende Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens ein. Dabei legen wir Wert auf einen guten kommunikativen Austausch und ein bereicherndes Miteinander, sowohl zwischen allen Mitarbeitern der Schule, als auch mit Eltern, Schülern und externen Einrichtungen.

Gemeinsame Verantwortung als Grundprinzip

Grundsätzlich erfordert das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf eine Grundhaltung, die die gemeinsame Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule zum Ausdruck bringt. Ein Aufgliedern in Verantworlichkeiten widerspricht dem Grundprinzip von Integration und Inklusion. Das Ziel besteht darin, die unterschiedlichen Kompetenzen zusammenzuführen, damit sie letztlich allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen.

Das Tragen der umfassenden Verantwortung äußert sich hingegen nicht nur in der Arbeit im Klassenteam, sondern ist eine über den Schultag reichende, insbesondere für die Kinder, spürbare Einstellung. Sie bildet eine Voraussetzung für eine Atmosphäre, in der sich jedes Kind angenommen fühlen kann.

Organisationsformen des Gemeinsamen Lernens an der Grundschule Engelbertstraße

Das Konzept der Förderung an der Grundschule Engelbertstraße wird auf zwei Ebenen umgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden sowohl in der Klassengemeinschaft (von Klassen- und Fachlehrkräften sowie von den Schulbegleitern) als auch in der äußeren Differenzierung in der „Lerninsel“ (durch die Sonderpädagoginnen sowie die Schulbegleiter) gefördert.

Dieses zweigleisige Konzept ermöglicht flexible, auf den Bedarf des entsprechenden Kindes ausgerichtete Fördermaßnahmen. Dabei ist der rege Austausch mit der jeweiligen Klassenlehrkraft unerlässlich, welcher durch die enge Zusammenarbeit im Kollegium, aber auch mit den Schulbegleitern gewährleistet wird. Die Entscheidungsgrundlage bildet dabei das aktuelle Bedürfnis des einzelnen Kindes sowie die überlegte Förderplanung, die in einem individuellen, fortgeführten Förderplan dokumentiert und regelmäßig, von allen, die an der Förderung beteiligt sind, unterschrieben wird. Ein Kind mit dem Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung benötigt andere Fördermaßnahmen als ein Kind, das im Bereich der sprachlichen Qualifizierung gefördert wird. Somit ergibt sich häufig eine Organisationsform, die eine äußere und innere Differenzierung miteinander kombiniert.

Das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfordert bestimmte zusätzliche personelle und sächliche Voraussetzungen. Dazu zählen eine ausreichende personelle Ressource von Sonderpädagogen, differenziertes Fördermaterial sowie gut ausgestattete Förderräume, die bei notwendig werdender äußerer Differenzierung einen beständigen Ort darstellen. Derzeit verfügt die Grundschule Engelbertstraße über eine Sonderpädagogische Lehrkraft als Vollzeitkraft und eine Sonderpädagogin, die mit zehn Stunden eingesetzt wird.

Zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurde an unserer Grundschule ein neuer, zusätzlicher Förderraum, die Lerninsel, eingerichtet, der auch eine äußere Differenzierung ermöglicht. Dabei wird der Anspruch umgesetzt, dass Kinder, die für bestimmte Lernbereiche der weiteren individuellen Unterstützung bedürfen, neben ihrem eigentlichen Klassenraum eine vertraute Umgebung vorfinden. Die Lerninsel soll für die Schülerinnen und Schüler einen weiteren festen Bezugspunkt darstellen.

Durch die zunehmende Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde die Lerninsel im Oktober 2019 vom bisherigen Standort in die alte Hausmeisterwohnung verlegt. So wurden die räumlichen Kapazitäten von zwei Räumen auf vier Räume ausgeweitet. Neben den ursprünglichen Räumen (Haupt-/ Lernraum und Spielraum) stehen nun auch ein Ruheraum sowie ein Toberaum zur Verfügung. Diese Vielseitigkeit bietet für alle Kinder und alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte ideale Bedingungen, um auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen Kindes individuell eingehen zu können. Die Lerninsel umfasst unter anderem differenziertes Lehr- und Lernmaterial für die Klassenstufen 1 bis 4, zwei eingerichtete PC-Plätze mit aufgespielter aktueller Lernsoftware, Freiarbeits- und Anschauungsmaterialien, Spiele sowie festgelegte Lernkarteien für aktuelle Schülerinnen und Schüler. Das Fördermaterial wird stetig um sinnvolle Ergänzungen erweitert.

Darüber hinaus beinhaltet das Konzept der inklusiven Beschulung folgende Aspekte, die an der Grundschule Engelbertstraße umgesetzt werden:

  • Im Stundenplan verankerte Kooperationsstunden von Grundschullehrkräften, Sonderpädagogen sowie der Sozialpädagogin und den Schulbegleitern.
  • Enger Austausch zwischen Klassenlehrern und Sonderpädagoginnen => bei Bedarf hospitieren die Sonderpädagoginnen in den Klassen und führen entsprechend eine Diagnostik durch.
  • Schülerberatung als fester Bestandteil jeder Lehrerkonferenz.
  • Regelmäßige Elterngespräche und die Einbindung der Eltern in die Förderplanung ihrer Kinder.
  • Absprachen, Dienstbesprechungen, Konferenzen und Weiterbildungsmaßnahmen mit Schulbegleitern.
  • Eine individuelle Förderplanung und Förderpläne für alle Kinder mit festgestelltem Förderbedarf und für alle präventiv geförderten Kinder.
  • Sukzessive Erweiterung differenzierter Unterrichtsmaterialien.
  • In der zieldifferenten Förderung angepasste Lern- und Arbeitsmaterialien bzw. Bücher und Lehrwerke, die der individuellen Lernausgangslage entsprechen, Anschauungs- und Fördermaterialien, individuelle Wochenpläne, die sowohl für die Kernfächer Deutsch und Mathematik Aufgaben für die Zeit des Klassenunterrichtes als auch Hausaufgaben beinhalten. Es werden regelmäßige Lernstandsüberprüfungen durchgeführt.
  • Einbindung sozialpädagogischer Kräfte in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe.
  • Einen vorliegenden Index zur Messbarkeit und Evaluation im Hinblick auf die Fortentwicklung der inklusiven Bildung an unserer Grundschule.

 

 

Das Gesamtkonzept zum Gemeinsamen Lernen ist unter der folgenden Datei herunterzuladen: