Abholzeiten - Antrag auf Freistellung

Abholzeiten sind nun flexibler

Die Vorschriften zur Durchführung des Ganztagsangebotes wurden im Februar 2018 geändert. Die Abholzeiten können von nun an flexibler gestaltet werden. Grundsätzlich sollen die Kinder jedoch weiterhin an fünf Tagen bis 15.00 bzw. 16.00 Uhr am Betreuungsangebot teilnehmen.

Die Offenen Ganztagsschulen, die Maßnahmenträger und der Schulträger haben gemeinsam überlegt, wie die Abholzeiten flexibler, aber praxistauglich und bedarfsgerecht geregelt werden können. Die Bedarfe der Eltern sollten berücksichtigt werden. Aber auch der geregelte Ablauf und die Strukturen in den OGS-Gruppen müssen gewährleistet bleiben.

Ab sofort gelten folgende Grundsätze und Verfahrensweisen bezüglich der Umsetzung der Erlassänderung:

Grundsätze:

  1. Freistellungswünsche werden schriftlich von den Erziehungsberechtigten beantragt.
  2. Der strukturierte Tagesablauf soll gewährleistet werden: Die Zeiten für Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgruppen sind zu berücksichtigen.
  3. Die Festlegung der Abholzeiten bei Freistellung erfolgt durch die jeweilige OGS.

Verfahrensweisen:

Regelmäßige Termine:
Eine Freistellung ist möglich, wenn es sich um regelmäßige Termine wie z.B. familiäre Anlässe, Therapien, außerschulische Bildungsangebote wie Musikschule oder Sportvereine sowie Herkunftssprachlichen Unterricht handelt.
Dafür wird zum Schuljahresbeginn ein schriftlicher Antrag (siehe Anlage unten) eingereicht werden. Die OGS-Leitung entscheidet über den Antrag.

Außerordentliche/einmalige Termine:
Bei einmaligen Terminen, z.B. Arztterminen oder außerordentlichen familiären Ereignissen, sollen diese ebenfalls formlos oder mit Vordruck schriftlich bei den OGS-Verantwortlichen gemeldet werden. Die Mitteilung soll rechtzeitig, wenn möglich eine Woche vorher, eingereicht werden.
Die OGS-Leitung wird über den Antrag entscheiden.
 
Falls möglich, sollen entsprechende Bescheinigungen (vom Arzt, Sportverein, …) den Anträgen beigefügt werden.

Weitere Fragen dazu beantworten die Mitarbeiterinnen der OGS oder Frau Bruder, Ansprechpartnerin bei der Stadt Schwelm (Tel. 801-300).