Schulöffnung zum 15. Juni

Damit haben wir nicht gerechnet

Stand, Montag, 08. Juni 2020, 18.30 Uhr

Die 23. SchulMail hat uns am Freitag erreicht. Der wichtigste Teil: "Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und Sachlage hält die Landesregierung - auch in Kenntnis des damit verbundenen organisatorischen Aufwands - die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen (...) ab dem 15. Juni 2020 für geboten."

Liebe Eltern,

wie in der Vergangenheit erreichen uns solche Nachrichten oftmals kurz vor dem Wochenende, wenn die Zeit fehlt, mit all den Personen zu sprechen, die einen "verantwortungsvollen Normalbetrieb" mitgestalten müssen.

Wir hatten Ihnen für die Zeit bis zu den Sommerferien Planungssicherheit gegeben. Und müssen dies wieder komplett umwerfen.

Unter anderem müssen folgende Punkte für den von der Landesregierung geforderten "eingeschränkten Schulbetrieb" entwickelt werden:

  • Regelbetrieb mit Unterricht im Klassenverband - ohne Teilung der Lerngruppe (Zitat aus der SchulMail: "Bund und Länder haben am 26. Mai 2020 beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auf Gruppen bis zu 10 Personen zu öffnen. Zudem besteht Einigkeit, dass der Kita- und Schulbetrieb in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gesondert zu betrachten ist. Hier tritt die Notwendigkeit der Abstandswahrung zurück, sofern konstante (Lern-)gruppen gebildet werden können und Infektionsprävention durch Vermeidung von Durchmischung geleistet werden kann." An einer anderen Stelle heißt es aber: "Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. Wo dies aufgrund der organisatorischen oder baulichen Gegebenheiten nicht sicherzustellen ist, gilt auf den Verkehrsflächen, auf Pausenhöfen und im Sanitärbereich weiterhin das Abstandsgebot und, sofern unvermeidbar, das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.")
  • Ende der Notbetreuung zum 12. Juni (Anmerkung: Die Pläne sind - wie von der Landesregierung vor kurzem verlangt - bis zu den Sommerferien erstellt und individuell nach Bedarf der Eltern erarbeitet worden!)
  • zusätzlich zu treffende Maßnahmen im Hygieneplan laut § 36 Infektionsschutzgesetz (Anmerkung: Auch dieser Plan war für die Zeit bis zu den Ferien nach Begehungen erstellt und mit dem Schulträger abgestimmt)
  • Wiederaufnahme des OGS-Betriebs; zu beachten ist hier auch, dass Gruppen nicht durchmischt werden dürfen ("Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden.")
  • "alle Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. (...) Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen. Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020."

 

Wie die Umsetzung konkret aussieht, können Sie dem Schreiben an unsere Elternschaft entnehmen (Über uns - Aktuelles - Elterninfo zur Öffnung: http://www.grundschule-engelbertstrasse.de/ueber-uns/aktuelles).

 

Bleiben Sie gesund

Mathias Wagener, Schulleiter

 

Hier der link zur 23. Schulmail: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200605/index.html