Notbetreuung am 7. und 8. Januar

Stand: Mittwoch, 16. Dezember, 7.50 Uhr

Wohlwollend zu überlegen

Bereits am vergangenen Freitag hat die Landesregierung Maßnahmen auch für den Schulbereich beschlossen und wir Grundschulen haben die Informationen hierzu unmittelbar mitgeteilt. Diese stimmen mit den Beschlüssen von Sonntag überein.

Für uns als Grundschule gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:

  • Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Die Schulen müssen eine Notbetreuung anbieten.

Wir empfehlen jedoch, wohlwollend zu überlegen, ob Sie Ihr Kind in die Schule schicken oder nicht. Vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkung raten Experten davon ab.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schul....

Der Antrag für die Notbetreuung kann unter "Über uns - Aktuelles" heruntergeladen werden: http://www.grundschule-engelbertstrasse.de/ueber-uns/aktuelles. Bitte geben Sie diesen Antrag bis spätestens Montag, 21.12.2020 in der Schule ab (am besten in den Briefkasten werfen).