Brief der Schulministerin zur Abschaffung der Lolii-Tests

Umstellung des Corona-Testverfahrens ab dem 28. Februar 2022

Liebe Eltern, 

liebe Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über eine grundlegende Umstellung des Corona-Testverfahrens für Ihre Kinder an den Grund- und Primusschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Februar 2022 zu informieren.

Wie Sie wissen, musste das über viele Monate erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar sehr kurzfristig verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Im Ergebnis hat diese Veränderung in vielen Familien jedoch zu Unsicherheiten im Falle eines positiven PCR-Pooltests geführt. Ich möchte dieses Anschreiben heute auch dazu nutzen, mich für die sehr kurzfristige Kommunikation bei der Anpassung des Testverfahrens und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei Ihnen und Ihren Familien zu entschuldigen.

Wir haben Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden.

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler, also diejenigen Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Ihrer Mithilfe selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden. 

Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig. 

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen an Sie oder Ihre Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf werden Sie durch die Schulen informiert.

Ich vertraue auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken. 

Weiterhin wird ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht an allen Schulen für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Ihre vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das ist eine rein persönliche Entscheidung. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen. 

Es ist mir bewusst und ich bedauere es, dass im Verlaufe der Pandemie immer wieder Sie als Familien und Ihre Kinder vor besondere Herausforderungen gestellt wurden. Gerade unsere jungen Menschen mussten oft auf so Vieles verzichten, was zum Heranwachsen dazu gehört. Ich darf Ihnen versichern, dass ich unverändert alles daransetzen werde, die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten und gleichzeitig den so wichtigen Schulbesuch zu ermöglichen.

Dazu gehört das unbedingte Festhalten am Präsenzunterricht, den aktuell auch noch das Testen und das Tragen von Masken sichert. Immer mehr Kinderärzte und Kinderpsychologen raten jedoch, in den Schulen zu mehr Normalität zurückzufinden. Ich gehe nach heutigem Stand davon aus, dass es zu weiteren Erleichterungen kommen wird, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin rückläufig bleibt.

Ich appelliere an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, sich selbst, sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, impfen zu lassen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Kinder. 

Ich danke Ihnen für Ihr außergewöhnliches Engagement als Eltern und Erziehungsberechtigte in dieser Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre