Neuigkeiten zum Schulstart

Präsenzunterricht ist Regelfall

Nachdem uns Anfang der Woche die Schulmail (https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn) des Ministeriums erreicht hat und wir vier Grundschulen mit einander Absprachen getroffen haben, können wir nun konkrete Hinweise geben:

  • alle Kinder starten morgens zur selben Uhrzeit,
  • stellen sich an den entsprechenden Markierungen hintereinander auf und
  • werden dort abgeholt
  • bis zum 21. August findet Klassenunterricht statt (4 Stunden täglich von 7.55 Uht bis 11.30 Uhr )
  • ab dem 24. August gilt der Stundenplan; JekKits startet dann auch
  • Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Personen dürfen weiterhin die Schule und das Schulgelände nicht betreten. Nur mit einer telefonischen Voranmeldung ist ein Zutritt in die Schule möglich.
  • An den Grundschulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände  sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für die vorgenannten Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

  • Lehrkräfte, können vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird.
  • Die Eltern sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
  • Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden  jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften.
  • Damit der Unterricht gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen organisiert werden kann, können klassenübergreifende feste Lerngruppen gebildet werden (z.B. Religionsunterricht).
  • In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für alle Klassen, Kurse und Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren.  
  • Eine regelmäßige Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen.
  • Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern: Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit.
  • Die Eltern müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  • Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.
  • Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.
  • Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben: Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei dem eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, gilt Folgendes:
  • Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
  • Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Es wird empfohlen,  die Schülerin/den Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
  • Umgang mit Rückkehrenden aus Risikogebieten: Informationen sind auf den Sonderseiten abrufbar unter: www.mags.nrw/coronavirus und www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
  • Demnach sind Personen, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigenen Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.
  • Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden.
  • Musikunterricht findet in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet. Beim gemeinsamen Singen außerhalb von geschlossenen Räumen sowie bei der Verwendung von Blasinstrumenten sind die jeweils aufgeführten Sonderregelungen zu beachten.
  • Ganztags- und Betreuungsangebote werden unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote ist nicht erforderlich.
  • Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern kann regulär stattfinden.

 

Wir wünschen uns allen - trotz der vielen Auflagen - eine ruhige, schöne Schulzeit, Verständnis für einander und Geduld untereinander.

 

Bleibt gesund auch auch den "Großen" alles Gute wünscht

Mathias Wagener, Schulleiter